>45° -Film = AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (èAGB) für Fotos + Filme der Firma

Action Sportreisen GmbH/ >45°-Film (im Text >45°-Film genannt), Osterdeich-91, 28205 Bremen

 

Gültigkeit ab 16. Oktober 2008

 

1.0 Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (èAGB) betreffen primär die Bereiche Multimediaproduktion (Foto- und Filmproduktion, Layouterstellung), Gerätemiete der Firma Action Sportreisen GmbH/ >45°-Film.

 

1.1. Änderungen und aktueller Stand

Die AGB können ohne besondere Bekanntgabe überarbeitet und geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet sich vor Auftragserteilung zu informieren und die AGB zu lesen. Die aktuellen AGB sind über das Internet jederzeit über folgende Adressen erreichbar:

Per e-mail: Guido@45Grad.eu

Web: www.45Grad.eu

 

2.0 Angebot und Vertragsabschluß

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

• Ein Vertrag kommt erst zustande und gilt als abgeschlossen, wenn  >45°-Film eine Bestellung durch eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder e-mail bestätigt; oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Firma  >45°-Film (z.B. Bekanntgabe Beginn der Arbeiten, Arbeitsbesprechungen, usw.) begonnen wurde.

 

2.1. Foto- und Filmqualität

• Sämtliche Fotoarbeiten können in folgenden Dateien angeliefert werden: Tiff-Datei, Jpeg-Datei, RGB-Modus

• Sämtliche Filmarbeiten durch die Firma  >45°-Film werden, sofern nicht anders vereinbart, mindestens im HDV-Standard (oder HD-Standard) produziert (Sony EX1 XDCAM HD) und auch verarbeitet, sowie auf BlueRay-Disc oder DVD ausgegeben.

• Eine Abwärtskonvertierung auf DV-Standard ist auf gesonderten Wunsch möglich und kann auf DVD ausgegeben werden.

• Bei vereinbartem Einsatz einer speziellen Minikamera müssen technisch bedingte Qualitätseinbußen in Kauf genommen werden.

 

3. Datenschutz

Im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, werden die nötigen Daten des Kunden zur Rechnungslegung gespeichert, geändert und/oder gelöscht und bei Notwendigkeit an Dritte übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

 

4.0. Preise und Zahlung

• Sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart, gelten die im Angebot angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Alle Kostenvoranschläge sind nach bestem Wissen und Gewissen nach dem zum Zeitpunkt der  Auftragserteilung zugrunde liegenden Informationen erstellt und verstehen sich  vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen.

• Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge mit offenem Budget.

• Änderungen und / oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags –vor, während oder nach der Produktionsdurchführung- können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann  >45°-Film eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen.

• Sollten sich anfallende Kostenpositionen nachweislich bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, ist die Firma  >45°-Film berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

• Die gesetzliche Umsatzsteuer, sowie sonstige gesetzliche Steuern und Gebühren werden zusätzlich verrechnet.

 

4.1.1.1. Zahlungen

• Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungslegung, ohne Skontierung, zu begleichen.

• Einige Rechnungsbelege können unter Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch die Firma  >45°-Film eintreffen (z.B. monatliche / vierteljährliche Rechnungsstellung). Der Kunde verpflichtet sich, auch diese verspäteten Rechnungen zeitnah auszugleichen.

• Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sind, ist die Firma  >45°-Film berechtigt, Eigenbelege auszustellen und diese abzurechnen.

• Alle Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und laut ausgewiesenem Fälligkeitsdatum und Zahlungsbetrag fällig, ohne Abzug von Skontobeträgen.

• Die Preise werden ausschließlich in EURO angegeben.

 

4.1.1.2. Zahlungsmodalitäten

• Akzeptiert werden Barzahlung und Banküberweisung auf das ausgewiesene Bankkonto.

• Zahlungen mittels Kreditkarten, Wechsel oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

• Zahlungen mit Schuldenbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

 

4.1.1.3. Anzahlung

• Bei allen Projekten bedarf es einer Anzahlung, damit mit dem Auftrag begonnen werden kann.

• Diese Anzahlung richtet sich nach dem Umfang des Projektes und wird schriftlich festgelegt (üblicherweise 50%).

• Nach Fertigstellung des jeweiligen Projektes wird das Ergebnis dem Kunden vorgelegt. • Nach Abnahme der Arbeiten durch den Kunden, kann eine Freigabe durch die Firma  >45°-Film erst nach endgültiger Bezahlung erfolgen.

 

4.2.1.1 Verzug von Materialstellung / Abnahmeverzug

• Der Kunde wird sofort nach Fertigstellung seines Projektes informiert und zur Abnahme desselben aufgefordert.

• Die Frist zur Abnahme beträgt 14 Tage ab Erhalt des Schreibens der Firma  >45°-Film.

• Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gilt das Projekt automatisch als abgenommen und eine sofortige Restzahlung hat zu erfolgen.

• Weiteres kann ein Arbeitsbeginn erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen für das Projekt bei der Firma  >45°-Film eingelangt sind.

• Sämtliche Materialien müssen in einem geeigneten Format und in entsprechender Qualität vorliegen.

• Sollten die für die Arbeiten nötigen Unterlagen nicht in einem akzeptablen Zeitraum gestellt werden, wird einem anderem Projekt der Vorzug gegeben.

• Aus diesen Verzögerungen ist kein Vertragsrücktritt und keine Haftung der Firma  >45°-Film abzuleiten.

• Sollten für die endgültige Fertigstellung bestimmte Unterlagen fehlen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unterlagen binnen 14 Tagen nachzuliefern, widrigenfalls die Restsumme fakturiert und zur Zahlung fällig wird.

 

4.2.1.2. Vertragsrücktritt durch den Kunden / Schadenersatz / Ausfallhonorare

Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstart nicht antreten, so ist in diesem Fall die Firma  >45°-Film als Anbieter berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz sind der Firma  >45°-Film:

a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zu dem Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten und sonstigen Leistungen

b) 50% aller im Auftrag / Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von der Firma  >45°-Film 

c) 25% der im Kostenvoranschlag unter „Production Fee“ aufgeführten Summe

d) Stornogebühren gemäß Rechnungen  etwaiger Unterauftragnehmer, Darsteller, Agenturen und anderen Dienstleistern, entsprechend innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung, ohne jedweden Abzug, zu erstatten. 

Sollte ein Auftraggeber aus einem Produktionsauftrag die Ware / erbrachte Dienstleistung nicht / teilweise nicht annehmen, gerät er sofort in Abnahmeverzug. So ist in diesem Fall die Firma  >45°-Film als Anbieter berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen und zusätzlich zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung, nachstehende Ausfallhonorare zu verlangen und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung, ohne jedweden Abzug, zu erstatten:

e) 100% aller im Auftrag / Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von der Firma  >45°-Film 

f) 100% der im Auftrag / Kostenvoranschlag unter „Production Fee“ aufgeführten Summe.

 

4.2.1.3. Gewährleistung und Mängelrüge

• Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung sofort nach Erhalt oder Einsichtnahme auf Mängel oder Fehler zu untersuchen.

• Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Ware / Dienstleistung schriftlich, per Fax oder e-mail anzuzeigen (Mängelrüge).

• Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von der Firma  >45°-Film entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

• Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche (schriftliche)  Zustimmung seitens der Firma  >45°-Film, von Dritten oder dem Kunden selbst vorgenommen wurden.

 

4.3. Rechnungseinwände

Einwände gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich zu erheben. Mit Ablauf dieser Frist, erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung an.

 

4.4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird der Kunde zweimal schriftlich gemahnt, danach wird die Angelegenheit ohne weiteren Hinweis dem Rechtsanwalt oder Inkassobüro übergeben. Bankübliche Verzugszinsen und entstandene Rechtsanwaltskosten werden zusätzlich verrechnet. Zahlungen werden jeweils dem ältesten Forderungsbetrag, inkl. eventuell angefallener Zinsen und Mahngebühren, angerechnet. Laufende Leistungen werden ab Übergabe der Forderung an den Anwalt / Inkassobüro bis zur kompletten Bezahlung aller offenen Forderungen ausgesetzt. Die Firma  >45°-Film übernimmt dafür und für daraus folgende Schäden keine Haftung.

 

4.5. Projektabschluss

Mit Abnahme eines Projektes durch den Kunden und erfolgter Bezahlung wird der Auftrag als abgeschlossen angesehen.

 

5. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma  >45°-Film

Die Lieferfrist beginnt nach folgenden Zeitpunkten:

• Datum der Auftragsbestätigung

• Datum der Erfüllung aller Vertragspartner obliegender technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen

• Zur Verfügungsstellung aller für die Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen und Materialien

• Datum an dem die Firma  >45°-Film die vereinbarte Anzahlung entweder für Ware oder

  Dienstleistung erhält.

 

5.1. Lieferverzug

• Sollte die Firma  >45°-Film, aus welchem Grund auch immer, mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt. Erst nach ergebnislosem Verstreichen dieser Frist, ist der Kunde berechtigt, Rechte geltend zu machen. Dies betrifft nur Projekte im Bereich Indoor-Produktion mit vereinbartem Liefertermin.

• Projekte im Outdoorbereich sind verschiedenen Einflüssen (wie z.B. Wetterbedingungen) ausgesetzt. Diesbezügliche Liefertermine können daher von der Firma  >45°-Film nur unverbindlich angegeben werden.

 

5.2. Nutzungs- und Urheberrechte

• Bei allen Produktionen erhält der Kunde das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anwendung (z.B. Fotos für die Homepage des Kunden, Filmproduktion für Firmeninformation auf CD-ROM / DVD für die Firma des Kunden, Prospekte, etc.).

• Eine weiterführende Nutzung der erbrachten Leistungen muss im Vorfeld schriftlich vereinbart sein und ist ansonsten nicht erlaubt, bzw. berechtigt die Firma   >45°-Film zur Verrechnung von zusätzlichen Lizenzgebühren. Dies gilt für alle Einzelkomponenten (bearbeitete Bilder, Audio, Video, Animationen u. ä).

• In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Multimediaproduktion, etc.) stellen Gesamtwerke dar, welches ohne entsprechende Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen.

• Änderungen durch Dritte an den Werken dürfen das Gesamterscheinungsbild der Produktion nicht beeinträchtigen.

• Das Urheberrecht bleibt an allen vorbenannten Punkten unberührt.

• Ebenso muss der Copyrighthinweis erhalten bleiben.

• Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, alle Werke mit einem marktüblichen Hinweis auf die Firma   >45°-Film inkl. Link auf die Homepage zu versehen.

 

5.3. Lieferverzug durch Dritte (Anmelde- und Registrierungsdienste)

Bestimmte Dienstleistungen der Firma  >45°-Film werden in Zusammenhang mit anderen ausführenden Firmen und Institutionen durchgeführt. Dazu gehören u.a. Einhaltung von Behördenbestimmungen, Drehgenehmigungen etc. Sollten von der Firma  >45°-Film alle Arbeiten und Anträge richtig und termingerecht eingereicht worden sein, ist daraus keine Fehlleistung der Firma  >45°-Film abzuleiten und kann somit nicht in Verzug gestellt werden.

 

6. Rücktritt durch die Firma >45°-Film

Die Firma  >45°-Film ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Leistungen sofort einzustellen wenn:

• Begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren der Firma  >45°-Film weder die vereinbarte Vorauszahlung noch vor Lieferung / Erbringung der Dienstleistung eine taugliche Sicherheit erbringt.

• eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.

• während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und / oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

• Der Vertragspartner gegen geltende Gesetzte verstößt.

 Im Falle einer Kündigung des Produktionsvertrages seitens der Firma  >45°-Film aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4.2.1.2.  Schadenersatz / Ausfallhonorare.  

 

7. Haftung

• Die Firma  >45°-Film haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Firma  >45°-Film sind ausgeschlossen.

• Die Firma  >45°-Film haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch den Kunden verursacht worden sind.

• Eventuelle Mietfahrzeuge, Mietequipment können für Schäden bzw. Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteiligung (èSB) aufgrund eines nicht durch  die Firma  >45°-Film zu vertretenden Schadens / Verlustes des Mietguts (ausgenommen nachgewiesenes absichtliches oder grob fahrlässigen Verhaltens) in Rechnung gestellt werden, so verpflichtet sich der Kunde diese SB zu übernehmen. • Dasselbe gilt für Schadenansprüche an unversicherten Mietgut (z.B. Schäden auf einer Location).

 

7.1. Zusätzliche Bestimmungen für vom Kunden zugesteuerte Leistungen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, Fotos und Filmsequenzen die entsprechenden Rechte besitzt. Die Rechtmäßigkeit der Verwendung von fremden Material muss vom Kunden überprüft und verantwortet werden.

Das zugesteuerte Material muss auf einem SD- / SDHC- oder SxS-Chip in HD- oder mindestens in HDV-Qualität angeliefert werden. Für Qualitätsmängel am zugesteuerten Material ist nicht die Firma  >45°-Film verantwortlich.

 

8. Gerätemiete

Im Falle einer Gerätemiete sind vom Kunden entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die fachgerechte Nutzung des Gerätes sowie für Schäden während des Transport oder des Einsatzes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Versicherungsschutz ausschließlich der Kunde zuständig ist. Schäden werden dem Mieter in der Höhe der Reparaturkosten, bzw. bei nötigem Neukauf der Neuwert angelastet.

 

9. Sonstige Bestimmungen

• Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

• Gerichtsstand ist Bremen.

• Der Kunde ist damit einverstanden von der Firma  >45°-Film Informationsmaterial (Werbung) und ähnliches auch online (via e-Mail) zu erhalten.

• Die Firma  >45°-Film ist vom Auftraggeber ermächtigt, im Zuge der Produktion alle notwendigen Buchungen / Verträge / sonstige Verpflichtungen zu veranlassen und mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis, auch andere Unternehmen zu beauftragen. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen liegen beim Auftraggeber. Dies muss dem Kunden gegenüber nicht gesondert angezeigt werden.

• Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform der Firma >45°-Film umgehend bekannt zu geben.

• Gibt der Kunde diese Daten nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Firma  >45°-Film als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift erfolgen. Aus einer nicht mitgeteilten Änderung der Firmendaten können keine Ansprüche gestellt werden, die eine Nichterfüllung des Vertrages oder eine Nichtbezahlung des vereinbarten Betrages bedingt.

• Die neue Firmenform oder die Firma unter der neuen Adresse übernimmt automatisch die Rechtsnachfolge.

• Mit Erteilung eines Auftrags an die Firma  >45°-Film akzeptiert der Auftraggeber explizit diese Vertragsbedingungen.

 

10. Gültigkeit

Sämtliche AGB / Vertragsbedingungen erkennt der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages an und bestätigt damit ausdrücklich, dass er die o.a. Punkte 1 -10 gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Ist eine der oben aufgeführten Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages.

 

Action Sportreisen GmbH (>45°-Film), Osterdeich -91, 28205 Bremen GF: Guido Bleil

Telefon: 0421- 434 1157  e-mail: guido@45Grad.eu
web:
www.45Grad.eu

Bankverbindung: KSK-Syke (BLZ: 291 517 00) Konto: 119 007 3419

Amtsgericht Bremen: HRB-18295   UST-Ident-Nr.: DE196934533